Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der medicoreha Dr. Welsink MedSport GmbH, Fort- und Weiterbildungen

§ 1 Allgemeines und Zweck

Die medicoreha Dr. Welsink Akademie GmbH (mr) führt Fort-und Weiterbildungskurse durch.

§ 2 Vertragsschluss durch Anmeldung, Voraussetzungen

Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn mr eine elektronische, schriftliche oder unterschriebene Anmeldung des Teilnehmers / der Teilnehmerin (TN) vorliegt. Die Anmeldung wird nur bei Vollständigkeit aller Unterlagen (sofern erforderlich: Berufsurkunde und Tätigkeitsnachweis) bearbeitet. Bei Lehrgängen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet ausschließlich die rechtzeitige Anmeldung (Eingangsdatum, Zugang).

Der TN informiert sich vor Anmeldung zu Kursen, die bestimmte berufliche Voraussetzungen bedingen (Berufserfahrung, Vorkurse usw.), über diese Auflagen. mr ist dabei gerne aber ohne Gewähr behilflich. Es gelten die Auflagen der jeweiligen Dachverbände der Krankenkassen bzw. Berufsverbände.

§ 3 Kursgebühr (Rechnung)

Der TN erhält nach der Anmeldung eine Rechnung (postalisch oder elektronisch) von mr. Die Rechnung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen. Bei Anmeldungen im Zeitraum von 4 Wochen vor Beginn des Lehrganges ist die Kursgebühr unmittelbar nach Rechnungserhalt zu begleichen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Abtretung der Teilnahme

Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der mr und dem TN begründet. Der TN kann sein Recht zur Teilnahme, auch an eine dritte Person abtreten, wenn der TN selbst an der Teilnahme gehindert ist. Diese Person ist mr namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person (TN) bedarf der Zustimmung von mr. mr darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

§ 5 Kursreihenfolge

Die angegebenen Kurse sind nur in der genannten Reihenfolge zu absolvieren. Ausnahmen sind nicht zulässig.

§ 6 Teilnahmebescheinigung, Teilnahme am Kurs

TN erhält nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung. Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen nachweisbaren Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird in der Regel nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.

§ 7 Rücktritt (Absage), Umbuchungen, Kosten und Kurzabsage

Rücktritte (Absagen) des TN vom Lehrgang sind vor Kursbeginn kostenpflichtig (pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro brutto) möglich. Rücktrittserklärung sind schriftlich oder elektronisch gegenüber mr zu erklären und müssen spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn bei mr eingegangen sein.

Bei Rücktritt bis 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr, bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig und eingezogen.

Für die Wahrung der genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung maßgeblich. Umbuchungen bedürfen der Zustimmung von mr und müssen in Abstimmung mit mr erfolgen.

Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten, durch Unterbelegung oder durch andere, wegen nicht von mr zu vertretenden Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem TN nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen (z.B. Unterkunft, Anreise).

 § 8 Schadenersatz und Haftung

Die TN halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Es gilt jeweils die gültige Fassung der ausgehangenen Hausordnung zu beachten. Bei Anwendungs-demonstrationen und Übungen, die die TN an Patienten oder an anderen TN vornehmen, handeln die Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche von TN gegen mr sind ausgeschlossen, außer bei nachgewiesenermaßen festgestelltem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. mr übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Fügen TN Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt deren Haftung gegenüber dem jeweiligen Dritten unberührt.

§ 9 Datenschutz

Die Anmeldung kann nur bearbeiten werden, wenn Familienname, Vorname, Wohnort, Straße und Hausnummer vom TN angegeben werden. Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.

Die Angabe der Telefonnummern und E-Mail-Anschriften sind für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen ggf. erforderlich und hilfreich. Die o.g. Angaben werden bei mr elektronisch gespeichert und sind ausschließlich für den verwaltungsinternen Gebrauch bestimmt. Eine Übermittlung der o.g. Daten an Dritte findet nicht statt.

mr ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. mr und TN können dem jederzeit widersprechen.

§ 10 Aufrechnungsausschluss und Schriftformerfordernis

Das Recht gegen Ansprüche von mr aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von mr anerkannt wurde.

 

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuss, im Januar 2022

Die Geschäftsführung, 01.01.2022

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