Antragsverfahren | Schulgeldförderung

Antrag
Die Förderung wird per Antrag (Bewilligungszeitraum ist ein Kalenderjahr) durch den Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (medicoreha Dr. Welsink Akademie GmbH) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24) gestellt.

Rechtsanspruch
Die Entscheidung über die Teilnahme am Förderverfahren/Antragsstellung obliegt dem Träger. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (geldliche Zuwendung) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zuwendungsbescheid
Einer Antragsstellung folgt die Prüfung des Antrages und im besten Falle die Antragsbewilligung durch die Bezirksregierung (Zuwendungsbescheid), letzteres entscheidet über die erfolgreiche Gewährung der Zuwendung. Begünstigte der Zuwendung sind die Schülerinnen und Schüler, nicht der Träger.

Auszahlung
Der Träger ist der Geld-Empfänger einer gewährten und bewilligten Zuwendung, die zum 15.03. / 15.05. / 30.08. / 15.11. eines Haushaltsjahres (Kalenderjahr) von der Bezirksregierung Düsseldorf in Raten ausgezahlt wird.

Förderung
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 100 % des jeweils im Vertrag zur Ausbildung in der Ergotherapie und Physiotherapie monatlich vereinbarten Schulgeldes (Lehrgangsgebühren).

Person
Die Antragsstellung erfolgt personenbezogen. Sollte eine beantragte Förderung nicht bewilligt werden, gelten die im Vertrag zur Ausbildung in der Ergotherapie und Physiotherapie vereinbarten Bedingungen. Von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Anpassungslehrgänge in der Ergotherapie und Physiotherapie.
Fördermöglichkeiten
BAfÖG | Erstausbildung
Für Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr gilt das elterneinkommensabhängige Schüler-BAföG ohne Rückzahlungsverpflichtung.
BAfÖG | Zweitausbildung
Für Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Zweitausbildung BAföG-Anspruch. Die Dauer der Erstausbildung (schulisch oder betrieblich) ist dabei unerheblich. Elterneinkommensunabhängig ist das BAföG, wenn der Bewerber sechs Jahre einkommensunabhängig war. Beispielsweise durch eine dreijährige Ausbildung und eine dreijährige Erwerbstätigkeit oder durch eine zweijährige Ausbildung und eine vierjährige Erwerbstätigkeit. Bei längeren Ausbildungen werden maximal drei Jahre angerechnet.
Da jeder Fall individuell zu begutachten ist, empfehlen wir die Beratung über die BAföG-Hotline: 0800-2236341.
Weitere Informationen zum BAföG:
www.bafoeg-rechner.de
www.das-neue-bafoeg.de
apoBank | Ausbildungsfinanzierung
Durch die Kooperation mit der apoBank können Schülerinnen und Schüler unserer Akademien eine zinsgünstige und individuelle Ausbildungsfinanzierung erhalten.
Wähle mit der Ausbildungsfinanzierung der apoBank die schlaue Alternative zum zeitaufwändigen Nebenjob.
Ansprechpartner: Klaus Minten, Tel.: 0211- 5998-644 oder E-Mail Klaus.Minten@apobank.de.
www.das-neue-bafoeg.de
Ausbildungskredit
Wichtig: Der Bildungskredit ist zusätzlich zum BAföG möglich!
Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch zu nehmen. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate. Bei einer dreijährigen Berufsausbildung wird ab dem zweiten Ausbildungsjahr gefördert. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200,- Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Vier Jahre nach Bewilligung der ersten Raten, beginnt die Rückzahlung des Kredites. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120,- Euro. Es besteht die Möglichkeit, den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen
Weitere Informationen zum Bildungskredit:
Hotline: 01888–3584492
www.bildungskredit.de